Gesamtarbeitsvertrag
Der Freiburger Gesamtarbeitsvertrag gilt für sämtliche Arbeitnehmer die hauptsächlich oder nebenbei Arbeiten im Dienste der Waldwirtschaft verrichten oder verrichten lassen, sowie für alle Angestellten dieser Unternehmungen. Die Bestimmungen dieses Gesamtarbeitsvertrags gelten ebenfalls für Temporär- und Personalverleihunternehmungen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Paritätische Kommission der freiburgischen Waldwirtschaft.
Hier können Sie den Gesamtarbeitsvertrag und den Zusatz Gesamtarbeitsvertrag herunterladen.
Membres de la commission paritaire de la convention collective de travail
Vertreter Forstpersonal Michaël Pachoud Ralph Malzach
Vertreter Forstunternehmer Helena Druey Fabrice Grandjean
Vertreter WaldFreiburg Thierry Sottas Fritz Burkhalter
Vertreter Gewerkschaft Syna Thierry Jaquet Mélanie Glayr